ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Konditionen und mehr ...
Kostenübernahme
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Ausübung meiner Tätigkeit erfolgt über die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Die Kostenübernahme der Therapie durch gesetzliche Krankenkassen ist daher in der Regel nicht möglich.
Kurzfristiger Therapiebeginn
Da der Beantragungsweg bei der Kasse entfällt, können Sie ohne lange Wartezeit bzw. einen Eintrag in eine Warteliste, zeitnah mit der Therapie beginnen.
Formalitäten entfallen
Sie benötigen keine Überweisung oder Bescheinigung und sind flexibel bezüglich der Frequenz, der Dauer und der Vorgehensweise.
Absolute Diskretion
Aufgrund der direkten Abrechnung, gelangen keinerlei Informationen über Ihre Konsultation an Dritte wie beispielsweise Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber etc.
Die entstandenen Therapie-Kosten können in der Regel als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht bzw.